Handelsregister · VR 36800

Chronologischer Auszug

Förderverein Kindergarten Erlebniswelt e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein Kindergarten Erlebniswelt e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem
Schatzmeister und dem Schriftführer.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Überweisungen für Banken, sowie Abhebungen von den
Konten werden jeweils von zwei Vorstandsmitgliedern
unterzeichnet. Der Schriftführer ist hier nicht zeichnungsbefugt.

b)
Vorsitzende:

1.
Pachollek, Antje, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeisterin:

2.
Silber, Bernadette, *XX.XX.XXXX, Berlin

stellvertretender Vorsitzender:

3.
Tiedtke, Sebastian, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schriftführerin:

4.
Trogisch, Maria, *XX.XX.XXXX, Eggersdorf
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 12.05.2017

Die Mitgliederversammlung vom 06.11.2017 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.

Durch Vorstandsbeschluss vom 09.07.2018 wurde
die Satzung in § 8 (Geschäftsgang der Mitgliederversammlung)
geändert.
a)
08.08.2018
Dambietz
b)
Satzung Bl.20-25
Beschluss
Bl.17-18, 31
(32-37)
2a)
Zur Führung der Bankgeschäfte sind der Vorsitzende, der
stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister jeweils
allein vertretungsberechtigt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.08.2019 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
18.02.2020
Röling
b)
Satzung Bl.
47-52
Beschluss Bl.
43-44
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Schatzmeister.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Zur Führung
der Bankgeschäfte sind sie jeweils allein vertretungsberechtigt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.10.2020 hat
die Änderung der Satzung in § 6 (Organe des Vereins), § 10 (Vorstand), § 11 (Aufgaben des Vorstands) und § 17 (neu: § 16 Schlussbestimmung)
beschlossen.
Der § 12 (Schriftführer) wurde ersatzlos gestrichen, dadurch ändert sich die Zählweise der nachfolgenden Paragrafen entsprechend.
a)
06.04.2021
Röling
b)
Beschluss Bl.
60-61/62-63
(64-69)
4b)
Nicht mehr Schriftführerin:
4. Trogisch, Maria
a)
28.10.2024
Röling

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.