Handelsregister · VR 6998

Chronologischer Auszug

Förderverein Kinder- und Jugendhilfezentrum Neukölln in Buckow e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein Kinder- und Jugendhilfezentrum Neukölln in Buckow e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorstand kann nur über Beträge bis 300,- DM ohne
Zustimmung der Mitgliederversammlung frei verfügen.

b)
erster Vorsitzender:

1.
Krogoll, Manuel, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter Vorsitzender:

2.
Hümmelink, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am: 18.03.1982.
Die Satzung ist mehrfach geändert mit letzter Änderung vom: 19.10.2005.
a)
20.07.2006
König
b)
Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.

Satzung Bl. 4ff,
Beschluss Bl. 11,
31, 46/48
2a)
Der Vorstand ist berechtigt, ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung, bei Konsens im Gesamtvorstand, bis
zu einem Betrag von 750,00 EUR zu verfügen.
a)
Die Satzung ist am 03.04.2006 geändert und neu
gefasst.
a)
21.08.2006
Meier
b)
Satzung Bl.
78-82
Beschluss Bl.
74-77
3a)
Der Vorstand ist berechtigt, ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung, bei Konsens im Gesamtvorstand, bis
zu einem Betrag von 2.000,- Euro zu verfügen.

b)
Nicht mehr zweiter Vorsitzender:

2. Hümmelink, Wolfgang

zweiter Vorsitzender:

3.
Arnold, Klaus, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.10.2011 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
28.12.2011
Röling
b)
Satzung Bl.
91-95
Beschluss Bl. 98
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.11.2012 hat
die Änderung der Satzung in § 5 (Satzungsänderung und Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
02.01.2013
Kalinowski
b)
Beschluss
Bl. 106,107
(109-113)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.