Handelsregister · VR 6998
Chronologischer Auszug
Förderverein Kinder- und Jugendhilfezentrum Neukölln in Buckow e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Förderverein Kinder- und Jugendhilfezentrum Neukölln in Buckow e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorstand kann nur über Beträge bis 300,- DM ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung frei verfügen. b) erster Vorsitzender: 1. Krogoll, Manuel, *XX.XX.XXXX, Berlin zweiter Vorsitzender: 2. Hümmelink, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am: 18.03.1982. Die Satzung ist mehrfach geändert mit letzter Änderung vom: 19.10.2005. | a) 20.07.2006 König b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 4ff, Beschluss Bl. 11, 31, 46/48 |
| 2 | a) Der Vorstand ist berechtigt, ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung, bei Konsens im Gesamtvorstand, bis zu einem Betrag von 750,00 EUR zu verfügen. | a) Die Satzung ist am 03.04.2006 geändert und neu gefasst. | a) 21.08.2006 Meier b) Satzung Bl. 78-82 Beschluss Bl. 74-77 | |
| 3 | a) Der Vorstand ist berechtigt, ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung, bei Konsens im Gesamtvorstand, bis zu einem Betrag von 2.000,- Euro zu verfügen. b) Nicht mehr zweiter Vorsitzender: 2. Hümmelink, Wolfgang zweiter Vorsitzender: 3. Arnold, Klaus, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 18.10.2011 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 28.12.2011 Röling b) Satzung Bl. 91-95 Beschluss Bl. 98 | |
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 13.11.2012 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Satzungsänderung und Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 02.01.2013 Kalinowski b) Beschluss Bl. 106,107 (109-113) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.