Förderverein Katholische Kirche St. Michael Mammolshain im Taunus
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Königstein im Taunus
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 1185
Gericht
Amtsgericht Königstein
Letzte Eintragung
15.06.2023
Abrufstand
21.10.2025
Quelle
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Georg Pfeiffer
Königstein im Taunus
Vorstand
Jürgen Pfau
Königstein im Taunus
Vorstand
Frank Hoffmeister
Königstein im Taunus
Vorstand
Johannes Schießer
Königstein im Taunus
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Beschlussfassung obliegt einem aus sechs Mitgliedern bestehenden erweiterten Vorstand. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn vier Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Anmeldung Blatt 1,2 Sonderband
Satzung Blatt 8-12 Sonderband
Anmeldung Blatt 13,14 Sonderband
Fall 3
Anmeldung Blatt 19 Sonderband
Anmeldung Blatt 73,74 Sonderband
Beschluss Blatt 79 Sonderband
Satzung Blatt 94-99 Sonderband
Anmeldung Blatt 100, 101 Sonderband
Beschluss Blatt 107 Sonderband
Satzung Blatt 138 - 143 Sonderband
Anmeldung Blatt 144/145 Sonderband
Beschluss Blatt 146 - 148 Sonderband
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 11.05.2007.
Die Mitgliederversammlung vom 20.06.2017 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in den §§ 2 (Ziel und Zweck des Vereins), 6 (Mitgliederversammlung) 7 (Vorstand) und 8 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2018 hat die Änderung der Satzung in § 8 Abs. 1 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.