Handelsregister · VR 10158

Chronologischer Auszug

Förderverein Karikaturenhaus Frankfurt · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein Karikaturenhaus Frankfurt

b)
Frankfurt am Main
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister,
dem Schriftführer und mindestens einem, höchstens fünf
Beisitzern.
Mindestens zwei Vorstandsmitglieder vertreten den
Verein gemeinsam.
Der Vorstand bestellt einen besonderen
Vertreter/Geschäftsführer für die Leitung der Vereins-
Geschäftsstelle; den Abschluss und die Abwicklung von
Rechtsgeschäften aller Art, soweit sie DM 1.000,00 nicht
überschreiten.
Dauerschuldverhältnisse (z.B. Mitverträge und
Angestelltenverträge) fallen nicht in den Geschäftskreis.

b)
Vorstand:
Rosema, Bernd, Journalist, Frankfurt am Main
Vorstand:
Peter, Joachim, Journalist, Frankfurt am Main
Vorstand:
Kuhnke, Hans, Mathematiker, Frankfurt am Main
Vorstand:
Taussig, Paul, Redakteur, Frankfurt am Main
Vorstand:
Mechelhoff, Jürgen, Chefredakteur, Frankfurt am Main
Vorstand:
Ruf, Renate, Chefsekretärin, Frankfurt am Main
Vorstand:
Jungwirth, Nikolaus, Journalist, Frankfurt am Main
Vorstand:
Meinen, Thomas, Redakteur, Rodgau
Besonderer Vertreter:
Oberländer, Harry, Journalist, Greifenstein
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 05.05.1992 zuletzt geändert am 22.09.1992
a)
02.02.2005
Maatz

b)
Tag der ersten Eintragung:
22.01.1993
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 9 - 12, 22, 27 d. A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.