Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. Bei Ausgaben von mehr als 2.500,00 EUR pro Einzelfall ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Mathias Hamann
Hannover
Vorstand
Wolfgang Philippsen
Hannover
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.02.1993
Die Mitgliederversammlung vom 05.03.2013 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft), § 5 (Verwendung der Beiträge und Vereinsmittel) und § 7 (Vorstand) beschlossen.
Freitext
Änderungsbeschluss Bl. 35 d. A. Tag der ersten Eintragung: 28.04.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.04.2006.
Beschluss Blatt 72, 73, 83 der Akten
Satzung Blatt 92, 93 der Akten
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