Handelsregister · VR 2856

Registerinformationen

Förderverein Jugendkultur und Jugendarbeit e.V. · Amtsgericht Friedberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Förderverein Jugendkultur und Jugendarbeit e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bad Nauheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 2856
Gericht
Amtsgericht Friedberg
Letzte Eintragung
21.02.2024
Abrufstand
20.09.2025
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Tom Louis Hasport

Bad Nauheim

Vorstand

Esther Freund

Bad Nauheim

Vorstand

Daniel Rupp

Bad Nauheim

Vorstand

Vita Rabinovich

Gießen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 31.03.2014.
  • Die Mitgliederversammlung vom 23.06.2014 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 09.02.2015 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Bad Nauheim beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 05.03.2017 hat Änderungen der Satzung in § 2 (Vereinszweck) und § 7 (Vorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 10.02.2019 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 12.02.2023 hat die Änderung der Satzung in §§ 6 (Organe des Vereins) und 9 (Mitgliederbeirat) beschlossen.

Freitext

  • Satzung Bl. 10-13 Sdb.
  • Satzung Bl. 17-20 Sdb.
  • Blatt 21 - 26 Sonderband
  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart sowie dem Schriftführer. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam.
  • Satzung Blatt 39 - 42 Sonderband
  • Satzung Blatt 49 - 51 Sonderband
  • Bl. 63 ff. Sdb.
  • Anmeldung Blatt 69 ff. Sonderband
  • Satzung Blatt 75 ff. Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.