Handelsregister · VR 241856
Chronologischer Auszug
Förderverein Johannes-Täufer-Kirche Magstadt e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Förderverein Johannes-Täufer-Kirche Magstadt e.V. b) Magstadt | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/die Vorsitzende/n und den/die stellvertretende/n Vorsitzende/n vertreten. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. b) 1. Vorsitzender: Benzinger, Hans, Magstadt, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Böttcher, Klaus-Dieter, Magstadt, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 10.03.2010. | a) 29.08.2014 Nimtz b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.08.2014. Tag der ersten Eintragung: 04.05.2010 Satzung: Sonderband Blatt 3 |
| 2 | b) Bestellt als Stellvertretender Vorsitzender: Wolf, Joachim, Magstadt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Böttcher, Klaus-Dieter, Magstadt, *XX.XX.XXXX | a) 21.09.2018 Gerst | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. b) Bestellt als Liquidator: Kopp, Martin, Magstadt, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Bestellt als Liquidator: Benzinger, Hans Albert Herbert, Magstadt, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr 1. Vorsitzender: Benzinger, Hans, Magstadt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: Wolf, Joachim, Magstadt, *XX.XX.XXXX | b) Der Verein ist aufgelöst. | a) 27.08.2025 Kramer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.