Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Bei Anträgen von Fördermitteln bis 1.000,-- EUR entscheiden der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Bei Anträge von Fördermitteln über 1.000,-- EUR ist die Zustimmung des Gesamtvorstands erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Matthias Kurz
Freiberg a.N.
Vorstand
Ulrich Geiger
Freiberg am Neckar
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.04.2011 mit Nachtrag vom 08.06.2011 und 01.07.2011
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.03.2014.
Tag der ersten Eintragung: 18.07.2011
Satzung: Sonderband Blatt 7 - 9, 29 - 31
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.