Vorstand i.S.v. § 26 BGB sind der Vorsitzende, der Kassierer und der Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jan Kohlmeyer
Lüneburg
Vorstand
Katharina Rehberg
Artlenburg
Vorstand
Klaas Kohlmeyer
Hamburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 21.08.2015.
Die Mitgliederversammlung vom 29.11.2024 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vorstand) und § 10 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Freitext
Satzung Blatt 32 ff der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.