Handelsregister · VR 680495

Chronologischer Auszug

Förderverein Heinrich-Hansjakob-Bildungszentrum e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein der Heinrich-Hansjakob-Realschule e.V.

b)
Haslach im Kinzigtal
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

b)
1. Vorsitzender:
Wangler, Mathias, Sparkassendirektor, Haslach im
Kinzigtal
2. Vorsitzender:
Scherer, Gernot, Haslach im Kinzigtal, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 10.07.1995
a)
29.12.2014
Reeber

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
29.12.2014.
Tag der ersten Eintragung:
29.02.1996
2a)
Name geändert; nun:
Förderverein Heinrich-Hansjakob-Bildungszentrum e.V.
b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Rösch, Ralf Uwe, Haslach im Kinzigtal, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Wölfle, Florian, Haslach im Kinzigtal, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Wangler, Mathias, Sparkassendirektor, Haslach im
Kinzigtal
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Scherer, Gernot, Haslach im Kinzigtal, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.07.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
24.10.2016
Engler

b)
Satzung:
Blatt 123ff

Änderungsbeschluss:
Blatt 151
3b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Rösch, Ralf Uwe, Haslach im Kinzigtal, *XX.XX.XXXX

Nun bestellt als
1. Vorsitzender:
Wölfle, Florian, Haslach im Kinzigtal, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
2. Vorsitzende:
Spengler, Susanne, Haslach im Kinzigtal, *XX.XX.XXXX
a)
02.11.2021
Müller

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.