Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein allein, der 2. Vorsitzende vertritt nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, § 26 Abs. 2 Satz 2 BGB, daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredites von mehr als eintausend (1.000,- DM) Deutsche Mark, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Felix Knopp
Eichstätt
Vorstand
Felice Salim
Eichstätt
Vorstand
Felix Sellinger
Eichstätt
Vorstand
Bernd Zengerle
Adelschlag
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 29.06.1983 zuletzt geändert am 05.02.1985
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 15.02.1984. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 7/14 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.