Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften über EUR 250,-- die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Elisabeth Vogel
Rastatt
Vorstand
Friedrich Behringer
Rastatt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.11.1999 und 13.03.2000 mit Änderung vom 22.01.2003.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.10.2014.
Tag der ersten Eintragung: 10.04.2000
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.