Vertretungsberechtigt sind der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln.Bei einer Mittelverwendung, die pro Einzelperson 150 EUR und bei Veranstaltungen 250 EUR nicht übersteigt, genügt die Zustimmung des Vorsitzenden und des Schulleiters. Im Übrigen werden Beschlüsse des Vorstandes mit einfacher Mehrheit gefasst.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Markus Pöppel
Altusried
Vorstand
Kay Greiner
Leutkirch im Allgäu
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.06.1995 zuletzt geändert am 19.04.2012
Die Mitgliederversammlung vom 23.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.09.2014.
Tag der ersten Eintragung: 28.12.1995
Satzung: Blatt 103/105
Geänderte Satzung: Blatt 122-124
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.