Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende, der Schriftführer, der 1. und der 2. Kassier. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Leistungsvolumen über 1.500,-- EUR hinaus, insbesondere für die Aufnahme von Darlehen, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jürgen Wogenstein
Mannheim
Vorstand
Norbert Frey
Mannheim
Vorstand
Steffen Weber
Mannheim
Vorstand
Heidi Feindel
Mannheim
Vorstand
Michael Schmiady
Mannheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 11.12.2003 und Änderung vom 28.02.2004
Die Mitgliederversammlung vom 27.07.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name) und § 3 (Zweck des Vereins) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.11.2005.