Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart, der Schriftführer und der Pressewart. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam, darunter den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden, vertreten.
Satzung Blatt 34 - 39 der Registerakten Tag der ersten Eintragung: 10.11.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.09.2006.
Fall 3 Beschluss Bl. 102-108 d. A., Satzung Bl. 131-136 d. A.
4)
Fall 5
Fall 6
Beschluss Blatt 175 - 180 der Akten
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Beschluss Blatt 232- 237 Bd. II der Akten
Fall 10
Fall 11
Satzung
Satzung vom 09.09.1998
Die Mitgliederversammlung vom 05.02.2010 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Mittel), 7 (Vereinsorgane) und 9 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.04.2016 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Organe des Vereins), § 9 (Mitgliederversammlung), § 10 (Kassenprüfung) und § 12 (Liquidation) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Einladung zur Mitgliederversammlung) und § 10 (Kassenprüfung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.