Handelsregister · VR 1197

Chronologischer Auszug

Förderverein Gymnasium Malchin e.V. · Amtsgericht Neubrandenburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein d. Freunde, Förderer u. d. Ehemaligen des Gymnasiums
Malchin e.V.

b)
Malchin
a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Grundstücke darf der Vorstand nur veräußern und
belasten, wenn ihn die Mitgliederversammlung mit
Zweidrittelmehrheit der erschienenen Mitglieder dazu
ermächtigt hat.

b)
1. Vorsitzender:
Strobl, Tammo, Gielow, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Scherer, Wolfgang, Neubrandenburg, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 26.08.1993.
a)
16.03.2016
Walther

b)
Zuständigkeit des
Registergerichts gemäß § 4
Gerichtsstrukturneuordnungsges
etz zum 28.09.2015 geändert;
bisher Amtsgericht Demmin VR
139 (MC), nunmehr Amtsgericht
Neubrandenburg;
Tag der ersten Eintragung:
18.01.1994
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
16.03.2016.
2a)
Name geändert, nun:
Förderverein Gymnasium Malchin e.V.
b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Strobl, Tammo, Gielow, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr 2.Vorsitzender, nun
1. Vorsitzender:
Scherer, Wolfgang, Neubrandenburg, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
Dürfeld, Iris, Basedow, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.11.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 und damit
die Änderung des Vereinsnamens beschlossen.
a)
21.03.2016
Ridder
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.12.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck),
§ 3 (Selbstlosigkeit, Mittelverwendung) und § 6 (Beiträge) beschlossen.
a)
20.03.2017
Ridder

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.