Handelsregister · VR 3018

Chronologischer Auszug

Förderverein Günter Stockhausen e.V. · Amtsgericht Krefeld

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein Günter Stockhausen e.V.

b)
Krefeld
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 2
Personen, die nach näherer Maßgabe der Satzung zu
bestimmen beziehungsweise zu bestellen sind. Ist Dr.
Gottfried Teipel Mitglied des Vorstandes, so ist er
alleinvertretungsbefugt. Andere Vorstandsmitglieder
vertreten den Verein gemeinschaftlich.

b)
Vorstand:
Dr. Teipel, Gottfried, Krefeld, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Teipel, Matthias, Krefeld, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 30.03.2001 zuletzt geändert am 14.05.2001
a)
25.02.2004
Elas

b)
Tag der ersten Eintragung in
Krefeld: 29.05.2001
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.02.2004.
Satzung Blatt 3-25, 48-50 des
Sonderbandes
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Dr. Teipel, Gottfried, Krefeld, *XX.XX.XXXX
Eingetreten als
Vorstand:
Stirken, Ulrich, Kempen, *XX.XX.XXXX
a)
11.07.2006
Intveen

b)
Anm. Bl. 53 Sdb.
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der
Testamentsvollstrecker, Rechtsanwalt Ulrich Stirken,
Krefeld. Er vertirtt den Verein allein. Andere
Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinschaftlich.

b)
Nicht mehr
Vorstand:
Teipel, Matthias, Krefeld, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Chargé, Marlies, Krefeld, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.05.2007 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Vereinszweck) Abs. 1 und § 7 (Vorstand) beschlossen.
a)
05.09.2007
Franke
4a)
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus 2 Personen.
Gehört Herr Ulrich Stirken als Testamentsvollstrecker
dem Vorstand an, vertritt er den Verein alleine. Ein
eventueller Nachfolger im Amt des
Testamentsvollstreckers sowie das weitere
Vorstandsmitglied vertreten den Verein gemeinsam.
a)
19.04.2013
Dröge
b)
Von Amts wegen berichtigt.
5a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der
Testamentsvollstrecker, Rechtsanwalt Ulrich Stirken,
Krefeld. Er vertritt den Verein allein. Der Vertreter des
Vorstandes wird durch die Mitgliederversammlung
gewählt.
Fällt der Testamentsvollstrecker Ulrich Stirken aus, so
hat der Verein zwei Vorstände, die sich aus der im Amte
des Testamentsvollstreckers nachrückenden Person und
dem amtierenden gewählten Vertreter zusammensetzt.
Nach Beendigung der Testamentsvollstreckung am
26.06.2014 setzt der dann amtierende Vorstand seine
Vorstandstätigkeit fort.

b)
Vertretungsbefugnis ergänzt, jetzt
Vorstand:
Stirken, Ulrich, Kempen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Vertretungsbefugnis ergänzt, jetzt
Vorstand:
Chargé, Marlies, Krefeld, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
05.09.2013
Dröge

b)
Berichtigung der
Vertretungsregelung von Amts
wegen.
6a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 2
Vorstandsmitgliedern. Diese vertreten den Verein
gemeinsam.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Vorstand) beschlossen.
a)
05.09.2014
Dröge

b)
Anm. Bl. 68 Sbd.,

Satzung Bl. 73 ff. Sbd.
Einzelvertretungsbefugnis der
Vorstandsmitglieder in lfd. Nr. 5
Spalte 3 b infolge Änderung der
allgemeinen Vertretungsregelung
gelöscht.
7a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Geändert, nunmehr
1. Vorsitzender:
Stirken, Ulrich, Kempen, *XX.XX.XXXX
Geändert, nunmehr
stellvertretende Vorsitzende:
Chargé, Marlies, Krefeld, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.02.2015 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5
(Gemeinnützigkeit), 7 (Vorstand) und 9 (Auflösung, Aufhebung oder Wegfall de bisherigen
Zweckes) beschlossen.
a)
10.03.2015
Fischer

b)
Anm. Bl. 82 ff. Sbd.,

aktuelle Satzung Bl. 91 ff. Sbd.
8a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.12.2015 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2
(Vereinszweck), 3 (Vermögenssubstanz des Vereins), 4 (Mittel, Verwendung), 5
(Gemeinnützigkeit), 7 (Vorstand) und 9 (Auflösung, Aufhebung oder Wegfall des bisherigen
Zweckes) beschlossen.
a)
08.01.2016
Dröge

b)
Anm. Bl. 99 Sbd.,
aktuelle Satzung Bl. 112 ff. Sbd.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.