Handelsregister · VR 120280

Registerinformationen

Förderverein Gudewill-Schule Thedinghausen e.V. · Amtsgericht Walsrode

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Förderverein Gudewill-Schule Thedinghausen e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Thedinghausen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 120280
Gericht
Amtsgericht Walsrode
Letzte Eintragung
22.05.2024
Abrufstand
17.01.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Daniel Combé

Achim

Vorstand

Melanie Röpke

Thedinghausen OT Wulmstorf

Vorstand

Pia Matthies

Thedinghausen

Vorstand

Uwe Renz

Thedinghausen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenwart.
  • Tag der ersten Eintragung: 31.08.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.09.2006.
  • Satzung Blatt 13-20 der Akten
  • Satzung Blatt 126 ff. der Akten
  • Satzung Blatt 172 der Akten
  • Satzung Bd. II Bl. 10 d. A.
  • Satzung Bd. II Bl. 30 ff. d. A.
  • Fall 10

Satzung

  • Satzung vom 15.07.1999
  • Die Mitgliederversammlung vom 22.11.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) und § 5 (Mitgliedsbeiträge) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 11.05.2015 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Mitgliedsbeiträge) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 19.04.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgaben) und § 12 (Auflösung) beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr), § 2 (Zweck und Aufgaben), § 5 (Mitgliedsbeiträge), § 9 (Der Vorstand), § 12 (Auflösung) und § 14 (Inkrafttreten) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.