Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende sowie der Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Satzung Blatt 5 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 29.03.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.01.2006.
Fall 7
Fall 8
Satzung Blatt 141- 144 der Akten
Beschluss Blatt 128-133 der Akten
Fall 9
Satzung Blatt 160 - 161 der Akten Beschluss Blatt 158 ff. der Akten
Fall 10
Satzung
Satzung vom 26.01.1995
Die Mitgliederversammlung vom 12.11.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Ziel und Aufgabe), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 4 (Mitgliedschaft), § 7 (Vorstand), § 8 (Mitgliederversammlung) und § 9 (Auflösen des Fördervereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.10.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Zweck des Vereins), § 3 (Mitgliedschaft) und § 8 (Auflösen des Fördervereins) beschlossen. § 3 der alten Satzungsfassung ist entfallen. Dadurch haben sich die Nummerierung als auch die Bezeichnung der nachfolgenden Paragraphen geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.