Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB wie folgt beschränkt: Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 1.500,00 Euro belasten, ist nach Beratung der Vorstand bevollmächtigt. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.500,00 Euro belasten, ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Frank Krause
Lahr
Vorstand
Daniel Gremm
Lahr
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 13.06.2006
Die Mitgliederversammlung vom 23.06.2022 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.01.2015.