Handelsregister · VR 2398

Registerinformationen

Förderverein Gemeinsames Wohnen Jung und Alt e.V. Darmstadt · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Förderverein Gemeinsames Wohnen Jung und Alt e.V. Darmstadt
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Darmstadt

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 2398
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
15.04.2025
Abrufstand
21.10.2025
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Johanna Thilenius

Darmstadt

Vorstand

Jürgen Mühlfeld

Darmstadt

Vorstand

Marion Puschmann

Darmstadt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 08.12.1992 zuletzt geändert am 28.11.1995
  • Die Mitgliederversammlung vom 14.2.2006 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Aufgaben, Ziele und Vereinszweck), 8 (Mitgliederversammlung), 9 (Vorstand) und 11 (Projekte) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 02.12.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 24.08.2020 hat die Änderung der Satzung in den §§ 9 (Vorstand) und 13 (ehemals § 14: Schlussbestimmung, Inkrafttreten) beschlossen.
  • Ferner wurde geändert: Der vormalige § 10 (Projekte) wurde gestrichen. Der vormalige § 11 wird zu § 10 (Beurkundung von Beschlüssen, Niederschriften); der vormalige § 12 wird zu § 11 (Satzungsänderungen); der vormalige § 13 wird zu § 12 (Auflösung des Vereins); der vormalige § 14 wird zu § 13 (Schlussbestimmung, Inkrafttreten).
  • Die Mitgliederversammlung vom 26.04.2021 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Mitgliederversammlung) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 31.08.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzung Blatt 37 - 42
  • Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus drei bis fünf Vorsitzenden.
  • Jeweils zwei Vorsitzende vertreten den Verein gemeinsam.
  • Anmeldung Blatt 82 ff
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Blatt 115 ff.
  • Fall 6
  • Fall 7 Satzung Blatt 181
  • Fall 8
  • Fall 9
  • Fall 10
  • Fall 11
  • Beschluss Blatt 222-226 + 234-239
  • Satzung Blatt 227-231
  • Fall 12
  • Beschluss Blatt 249-260
  • Satzung Blatt 272-277
  • Anmeldung Blatt 1 und 2 Bd. II Sonderband
  • Fall 13

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.