Handelsregister · VR 2764

Chronologischer Auszug

Förderverein Fußball SG WGW · Amtsgericht Montabaur

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein Fußball WWG

b)
Willmenroth
a)
Vorstand i. S. von § 26 BGB sind der Vorsitzende, der
stellv. Vorsitzende und der Kassierer.
Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt, der stellv.
Vorsitzende und der Kassierer vertreten gemeinsam. Bei
Entscheidungen über 1.000,00 EUR besteht
Gesamtvertretung.

b)
1. Vorsitzender:
Weigel, Günter, Willmenroth, *XX.XX.XXXX
2.Vorsitzender:
Gach, Gena, Gemünden, *XX.XX.XXXX
Kassierer:
Gläser, Uli, Westerburg, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 01.07.2003
a)
10.03.2006
Talarek

b)
Tag der ersten Eintragung:
12.08.2003
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
10.03.2006.
2b)
Nicht mehr
Kassierer:
Gläser, Uli, Westerburg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Weigel, Günter, Willmenrod, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
1. Vorsitzender:
Simon, Robert, Westerburg, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Kassiererin:
Wiederstein, Christina, Hergenroth, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2.Vorsitzender:
Gach, Gena, Gemünden, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Horn, Marco, Westerburg, *XX.XX.XXXX
a)
05.02.2024
Kirst
3a)
Name geändert, nun:
Förderverein Fußball SG WGW

b)
Sitz verlegt, nun:
Westerburg
a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem
Stellvertreter und dem Kassierer. Sie sind jeweils
einzelvertretungsberechtigt.
Die Mitglieder des Vorstands sind bei Rechtsgeschäften
mit einem Wert von mehr als 500,00 € nur
gemeinschaftlich zur Vertretung des Vereins berechtigt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.02.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
15.03.2024
Kirst

b)
Satzung B. 48ff

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.