Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. Der Vorstand ist ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 100.000,00 DEM ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung aufzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Salge
Hildesheim
Vorstand
Hubert Schülter
Hildesheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.06.1991 zuletzt geändert am 27.06.1996
Freitext
Satzung Blatt 50-53 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 16.12.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.01.2006.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.