Förderverein für Soziokultur und Beschäftigung e.V. (FSB)
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Lutherstadt Eisleben
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 43249
Gericht
Amtsgericht Stendal
Letzte Eintragung
09.03.2023
Abrufstand
22.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils 2 Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Rechtsgeschäfte zur Erledigung des laufenden Tagesbetriebes mit einem Geschäftswert bis zu 500,00 EUR können vom Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorsitzenden auch allein ausgeführt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Peter Goltz
Lutherstadt Eisleben
Vorstand
Sven Henning
Lutherstadt Eisleben
Vorstand
Hans-Jürgen Henning
Südharz OT Rottleberode
Vorstand
Kathleen Henning
Lutherstadt Eisleben
Vorstand
Silvio Weis
Lutherstadt Eisleben
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 04.05.1992 zuletzt geändert am 15.12.1999
Die Mitgliederversammlung vom 12.12.2007 hat nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde unter anderem geändert: § 12 (Vorstand).
Die Mitgliederversammlung vom 24.07.2013 hat die Änderung des § 16 (Änderung der Satzung und Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2014 hat die Änderung des § 2 (Ziel und Zweck des Vereins) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.11.2016 hat die Änderung der §§ 12 (Der Vorstand) und 16 (Änderung der Satzung und Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 23.06.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Eisleben, VR 249) getreten.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.