Handelsregister · VR 15364

Chronologischer Auszug

Förderverein für Neurologie rechts der Isar/Verein zur Förderung neurologisch Kranker e.V. · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein für Neurologie rechts der Isar/Verein zur Förderung
neurologisch Kranker e.V.

b)
München
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der
Vorsitzende oder der stellvertretende Vorstizende,
vertreten den Verein gemeinsam.

b)
Vorsitzender:
Dr. med. Conrad, Bastian, Universitätsprofessor,
München
Stellvertreter:
Dr. med. Weindl, Adolf, Oberarzt, München
Schatzmeister:
Dr. med. habil Klingelhöfer, Jürgen, Oberarzt,
Universitätsprofessor, Neukeferloh
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 30.10.1995 zuletzt geändert am 17.03.1997

b)
Die Mitgliederversammlung vom 21. Oktober 1996 hat die Änderung der Satzung in § 5
(Mitgliedschaft) und 11 (Auflösung des Vereins) nach näherer Maßgabe des eingereichten
Protokolls beschlossen.
a)
04.12.2001
Hölzlwimmer

b)
Tag der ersten Eintragung:
20.03.1996.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 7,11 So.
2b)
Ausgeschieden:
Schatzmeister:
Dr. med. habil Klingelhöfer, Jürgen, Oberarzt,
Universitätsprofessor, Neukeferloh
Nun:
Liquidator:
Dr. Conrad, Bastian, München, *XX.XX.XXXX
Er vertritt gemeinsam mit dem anderen Liquidator.

Liquidator:
Dr. Weindl, Adolf, München, *XX.XX.XXXX
Er vertritt gemeinsam mit dem anderen Liquidator.
b)
Die Mitgliederversammlung vom 12.02.2001 hat die Auflösung des Vereins beschlossen.
a)
04.01.2002
Bauer

b)
Beschluss Bl. 18 SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.