Handelsregister · VR 170237

Registerinformationen

Förderverein für Kirchenmusik St. Nicolai e.V. · Amtsgericht Göttingen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Förderverein für Kirchenmusik St. Nicolai e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Herzberg am Harz

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 170237
Gericht
Amtsgericht Göttingen
Letzte Eintragung
10.07.2024
Abrufstand
01.11.2025
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Daniela Wensel

Hattorf

Vorstand

Helga Schulte

Herzberg am Harz

Vorstand

Juliane Pokar

Herzberg am Harz

Vorstand

Ute Stichnoth

Herzberg am Harz

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter der Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende vertreten.
  • Satzung Blatt I der Akten
  • Tag der ersten Eintragung: 15.04.1994 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.09.2006.
  • Satzungsänderungsbeschluss Blatt 87 - 92 der Akten.

Satzung

  • Satzung vom 12.01.1994
  • Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz des Vereins), § 2 (Gemeinnützigkeit, Zweck und Aufgaben), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 5 (Mitgliedsbeitrag), § 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 8 (Mitgliederversammlung), § 9 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 10 (Außerordentliche Mitgliederversammlung), § 11 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung), § 12 (Der Vorstand), § 13 (Zuständigkeit des Vorstands), § 14 (Wahl und Amtsdauer des Vorstands), § 15 (Sitzungen und Beschlüsse des Vorstands), § 16 (Die Kassenprüfer) und § 18 (Auflösung des Vereins) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.