Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter der Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende vertreten.
Satzung Blatt I der Akten
Tag der ersten Eintragung: 15.04.1994 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.09.2006.
Satzungsänderungsbeschluss Blatt 87 - 92 der Akten.
Satzung
Satzung vom 12.01.1994
Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz des Vereins), § 2 (Gemeinnützigkeit, Zweck und Aufgaben), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 5 (Mitgliedsbeitrag), § 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 8 (Mitgliederversammlung), § 9 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 10 (Außerordentliche Mitgliederversammlung), § 11 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung), § 12 (Der Vorstand), § 13 (Zuständigkeit des Vorstands), § 14 (Wahl und Amtsdauer des Vorstands), § 15 (Sitzungen und Beschlüsse des Vorstands), § 16 (Die Kassenprüfer) und § 18 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.