Handelsregister · VR 2913
Chronologischer Auszug
Förderverein für Kirchenmusik in der Propsteikirche St. Peter Recklinghausen e.V. · Amtsgericht Recklinghausen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Förderverein für Kirchenmusik in der Propsteikirche St. Peter Recklinghausen e.V. b) Recklinghausen | a) Der Vorstand besteht aus - der/dem Vorsitzenden - der/dem stellvertretenden Vorsitzenden - der/dem Schatzmeister/in - der/dem Schriftführer/in - der/dem Regionalkantor/in an St. Peter als geborenes stimmberechtigtes Mitglied, soweit sie/er nicht bereits dem Vorstand als gewähltes Mitglied angehört Der Verein wird gemäß § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich von zwei Vorstandsmitgliedern, darunter der/die Vorsitzenden oder sein/e Stellvertreter/in oder der/die Schatzmeister/in, vertreten. b) Bestellt als Vorsitzender und Regionalkantor: Maus, Thorsten, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretende Vorsitzende: Mertmann, Sabine Nataly, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schatzmeister: Maymann, Thomas, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schriftführerin: Imgrund-Withöft, Alexandra Beate, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 12.01.2019. | a) 12.04.2019 Graf b) Anmeldung Blatt 1 ff. SB Satzung Blatt 17 ff. SB |
| 2 | b) Nicht mehr Stellvertretende Vorsitzende, sondern nunmehr Schatzmeisterin: Mertmann, Sabine Nataly, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schatzmeister, sondern nunmehr Stellvertretender Vorsitzende: Maymann, Thomas, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX | a) 10.07.2020 Blömker b) Anmeldung Blatt 23 ff. SB |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.