Handelsregister · VR 60445 früher Amtsgericht Geilenkirchen

Chronologischer Auszug

Förderverein für Kinder und Jugend Frelenberg e.V. · Amtsgericht Aachen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein für Kinder und Jugend in Frelenberg e.V.

b)
Übach-Palenberg-Frelenberg
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der /die 1.
Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende und der/die
Schatzmeisterin. Je zwei Vorstandsmitglieder sind
gemeinsam vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht
des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise
beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur
Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur
Aufnahme eines Kredits die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
1. Vorsitzender:
Hansen, Arnd, Übach-Palenberg, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
Scharf, Gabriele, Übach-Palenberg, *XX.XX.XXXX
Schatzmeisterin:
Hansen, Sonja, Übach-Palenberg, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 18.02.2005 zuletzt geändert am 02.08.2007
a)
28.09.2009
Pfennings

b)
Tag der ersten Eintragung:
10.03.2005
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an
die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 445
Amtsgericht Geilenkirchen
getreten.
Freigegeben am 28.09.2009.
Satzung Bl. 25-28
2a)
Nach Änderung:
Förderverein für Kinder und Jugend Frelenberg e.V.
b)
Nach Neuwahl:

2. Vorsitzende:
Hennicken, Michaela, Übach-Palenberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Scharf, Gabriele, Übach-Palenberg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz und Geschäftsjahr), in § 2 (Zweck des Vereins), in § 7 (Der Vorstand), in § 9
(Mitgliederversammlung) und in § 11 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
13.08.2010
Gordalla

b)
Beschluss Blatt 37-42 der Akten
Satzung Blatt 43-46 der Akten
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2013 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
des Vereins), in § 3 (Vereinsmittel), in § 7 (Der Vorstand) und in § 10 (Wahlen und
Abstimmungen) beschlossen.
a)
26.06.2013
Gordalla

b)
Beschluss Blatt 81-84 der Akten
Satzung Blatt 85-88 der Akten
4a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der /die 1.
Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende und der/die
Schatzmeisterin. Je zwei Vorstandsmitglieder sind
gemeinsam vertretungsberechtigt. Bei Förderanträgen
sind die Vorstandsmitglieder
einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des
Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise
beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur
Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur
Aufnahme eines Kredits die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Der
Vorstand) und mit ihr eine Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
a)
07.05.2014
Gordalla

b)
Beschluss Bl. 96 - 98 d.A.
Satzung Bl. 99 -102 d.A.
5b)
Nach Neuwahl:

1. Vorsitzende:
Hennicken, Michaela, Übach-Palenberg, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
Schuh, Julia, Übach-Palenberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Hansen, Arnd, Übach-Palenberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Hennicken, Michaela, Übach-Palenberg, *XX.XX.XXXX
a)
06.04.2016
Gordalla
6b)
Nach Neuwahl:

2. Vorsitzender:
Hansen, Arnd, Übach-Palenberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Schuh, Julia, Übach-Palenberg, *XX.XX.XXXX
a)
24.10.2022
Gordalla

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.