Handelsregister · VR 20034

Chronologischer Auszug

Förderverein für Hockeysport im Sport-Club Charlottenburg e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein für Leistungshockey im Sport-Club
Charlottenburg e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem
Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

b)
erster Vorsitzender:

1.
Gundlach, Kaspar, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter Vorsitzender:

2.
Graf, Ulrich, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am: 15.03.2000
Die Satzung ist mehrfach geändert mit letzter Änderung vom: 03.07.2003
a)
20.09.2006
Robertz
b)
Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.

Satzung Bl. 8-9
Beschluss Bl. 28,
35, 36
2a)
Förderverein für Hockeysport im Sport-Club Charlottenburg e.V.
b)
Nicht mehr erster Vorsitzender:
1. Gundlach, Kaspar

Nicht mehr zweiter Vorsitzender:
2. Graf, Ulrich
erster Vorsitzender:
3.
Emmerich, Christian, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter Vorsitzender:
4.
Jens, Eigen, *XX.XX.XXXX, Berlin

Kassenwart:
5.
Ruef, Stefan, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.10.2009 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und
Geschäftsjahr) beschlossen.
a)
12.02.2010
Hanney
b)
Satzung Bl.57-60
Beschluss Bl.52
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden (stellvertretendem Vorsitzenden) und dem Kassenwart.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein. Für die Entscheidung über Einzelfördermaßnahmen von über 750,- Euro
bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.05.2010 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und
Geschäftsjahr), § 2 (Zweck und Aufgaben), § 4
(mitglieschaft), § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 6 (Beiträge), § 8 (Die Mitgliederversammlung) und § 9 (Der Vorstand) beschlossen.
a)
29.09.2010
Röling
b)
Beschluss Bl.
70/80 (75-77)
4b)
Nicht mehr zweiter Vorsitzender:
4. Jens, Eigen
Nicht mehr Kassenwart:
5. Ruef, Stefan

Kassenwart:
6.
Krziza, Carsten, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweite Vorsitzende:
7.
Welzel, Carolin, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
07.06.2021
Tritthart
5a)
Die Vorstandsversammlung vom 06.09.2023 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgaben) beschlossen.
a)
22.12.2023
Ulus
b)
Beschluss
Bl. 109-110
(111-115)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.