Handelsregister · VR 248
Chronologischer Auszug
Förderverein für die Volkshochschularbeit der Gemeinde 5419 Herschbach e.V. · Amtsgericht Montabaur
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Förderverein für die Volkshochschularbeit der Gemeinde 5419 Herschbach e.V. b) Herschbach Uww. | a) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Schatzmeister und 2 Beisitzern. Der 1. Vorsitzende und der stellv. Vorsitzende sind jeweils alleinvertretungsberechtigt. b) Schatzmeister: Blaicher, Otto, Verwaltungsangestellter, Wölferlingen Vorsitzender: Deichmann, Edgar, Beamter, Herschbach 2. Vorsitzende: Meurer, Marion, Verw.-Angestellte, Herschbach Beisitzer: Günster, Heidi, Herschbach, *XX.XX.XXXX Beisitzer: Kiefer, Traudel, Herschbach, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 24.05.1971 zuletzt geändert am 19.01.1990 | a) 08.03.2006 Talarek b) Tag der ersten Eintragung: 22.08.1972 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.03.2006. |
| 2 | a) geändert, nun: Die Liquidatoren vertreten gemeinsam. b) nunmehr: Liquidator: Deichmann, Edgar, Herschbach, *XX.XX.XXXX nunmehr: Liquidator: Meurer, Marion, Herschbach, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schatzmeister: Blaicher, Otto, Verwaltungsangestellter, Wölferlingen Nicht mehr Beisitzer: Günster, Heidi, Herschbach, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Beisitzer: Kiefer, Traudel, Herschbach, *XX.XX.XXXX | b) Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 31.1.19 wurde der Verein aufgelöst. | a) 12.02.2019 Weber |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.