Handelsregister · VR 2330

Chronologischer Auszug

Förderverein für die psychosoziale Krebsberatung im Caritasverband Rhein-Sieg e.V. · Amtsgericht Siegburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein für die psychosoziale Krebsberatung im
Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

b)
Siegburg
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt.
Rechtshandlungen, die den Verein vermögensrechtlich
zu Leistungen von mehr als 2.000,-- DM verpflichten,
sind vom gesamten vertretungsberechtigten Vorstand
vorzunehmen.

b)
Vorsitzender:
Solf, Michael, Siegburg, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Dr. Hasan, Ibrahim, Siegburg, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Kühn, Ruth, Lohmar, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 27.11.2000.
a)
13.05.2004
Franetzky

b)
Tag der ersten Eintragung:
12.02.2001
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.05.2004.
Satzung Blatt 14-19 der Akten
2b)
Vorstand:
Dr. Forstbauer, Helmut, Niederkassel, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Dr. Hasan, Ibrahim, Siegburg, *XX.XX.XXXX
a)
02.02.2005
Lambertz
3b)
Vorstand:
Diel, Andreas, Lohmar, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Dr. Forstbauer, Helmut, Niederkassel, *XX.XX.XXXX
a)
28.03.2012
Cramer
4a)
Förderverein für die psychosoziale Krebsberatung im
Caritasverband Rhein-Sieg e.V.
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt.
Rechtshandlungen, die den Verein vermögensrechtlich
zu Leistungen von mehr als 1.000,00 Euro verpflichten,
sind vom gesamten vertretungsberechtigten Vorstand
vorzunehmen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.11.2018 hat Änderungen der Satzung in §§ 1 (Name
und Sitz), 6 (Folgen der Aufnahme), 9 (Mitgliedsbeiträge) und 13 (Geschäftsbereich des
Vorstandes nach § 26 BGB) und mit ihnen insbesondere die Änderung des Namens des
Vereins beschlossen.
a)
16.01.2020
Hennes

b)
Beschluss Blatt 78-80
der Akten

Satzung Blatt 82-87
der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.