Förderverein für die Häusliche Krankenpflege in Wehretal e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Wehretal
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 484
Gericht
Amtsgericht Eschwege
Letzte Eintragung
21.04.2020
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Günter Nölke
Wehretal-Reichensachsen
Vorstand
Jochen Kistner
Wehretal
Vorstand
Gustav Großkurth
Wehretal
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden und dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.
Tag der ersten Eintragung: 31.07.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Neue Satzung Blatt 64-68
Anmeldung Blatt 15 Sonderband
Beschluss Blatt 16 Sonderband
Satzung Blatt 17 ff. Sonderband
Fall 4
Anmeldung Blatt 23 Sonderband
Beschluss Blatt 24 ff. Sonderband
Fall 5
Anmeldung Blatt 27 Sonderband
Beschluss Blatt 29 ff. Sonderband
Anmeldung Blatt 28 Sonderband
Beschluss Blatt 42 ff. Sonderband
Satzung Blatt 39 ff. Sonderband
Satzung
Satzung vom 06.06.1986 zuletzt geändert am 06.11.1998
Die Mitgliederversammlung vom 20.04.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.02.2020 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name, Sitz), 2 (Zweck und Aufgaben), 3 (Zugehörigkeit zum Diakonischen Werk), 5 (Mitgliedschaft), 7 (Mitgliederversammlung), 8 (Vorstand), 9 (Haushalt), 10 (Jahresrechnung), 11 (Rechnungs- und Kassenprüfung) und 14 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.