Handelsregister · VR 570094
Chronologischer Auszug
Förderverein für das Technische Hilfswerk Wertheim e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Förderverein für das Technische Hilfswerk Wertheim e.V. b) Wertheim | a) Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden gemeinschaftlich vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist auf Verpflichtungen bis zu 5000,-- DM beschränkt. b) 1. Vorsitzender: Rusnak, Thomas, Kreuzwertheim, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Düll, Thomas, Wertheim, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 12.03.1975 in Neufassung vom 10.01.1990. | a) 21.04.2015 Schmid b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.04.2015. Tag der ersten Eintragung: 30.04.1975 |
| 2 | b) Bestellt als 1. Vorsitzender: Guglhör, Oliver, Wertheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Rusnak, Thomas, Kreuzwertheim, *XX.XX.XXXX | a) 03.07.2017 Essert | ||
| 3 | b) Bestellt als 1. Vorsitzender: Gerberich, Maximilian, Wertheim, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Rusnak, Thomas, Kreuzwertheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Guglhör, Oliver, Wertheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Düll, Thomas, Wertheim, *XX.XX.XXXX | a) 13.05.2022 Rinke | ||
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende und der Kassier. Der 1. oder der 2. Vorsitzende vertreten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist auf Verpflichtungen bis zu 5.000,00 EUR beschränkt. | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.05.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 18.10.2022 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Beiträge und Spenden) beschlossen. | a) 07.11.2022 Prellwitz b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 34ff |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.