Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand darf ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung weder Immobilien veräußern noch erwerben, oder bewegliches und unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden und zur Hypothek stellen. Zu sonstigen Rechtsgeschäften, insbesondere bei Übernahme von Verpflichtungen für den Verein, bei welchen es sich um einen Wert von mehr als 5.000,00 DM handelt, bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Annette Hausmann-Fengler
Nümbrecht
Vorstand
Hilko Redenius
Troisdorf
Vorstand
Marion Thiel
Nümbrecht
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.09.1992
Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 17.06.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 827 Amtsgericht Waldbröl getreten. Freigegeben am 21.04.2009.
Satzung Blatt 13 - 14 R der Akten
Satzung Hülle Blatt 169 der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.