Handelsregister · VR 630938
Historischer Auszug
Förderverein für das heimatliche und fasnächtliche Brauchtum in Kressbronn e.V. · Amtsgericht Ulm
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
Tettnang
Vereinsregister
VR
938
Nr.
der
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
|
4
>
1
a)
a)
a)
a)
Förderverein
für
das
heimatliche
und
fasnächtliche
Brauchtum
in
Kressbronn
e.V.
b)
Kressbronn
am
Bodensee
RS
121
Karteiblatt
VR-
(VB
3.99)
Vorstand
im
Sinne
des
8
26
BGB
sind
der
1.
Vorsitzende
und
der
2.
Vorsitzende;
jeder
ist
einzeivertretungsberechtigt.
b)
1.
Vorsitzender:
Alfons
Schnell,
geb.
am
10.02.1950,
Kressbronn
am
Bodensee
2.
Vorsitzender:
Martin
Heimpel,
geb.
am
07.02.1952,
Kressbronn
am
Bodensee
Eingetragener
Verein.
Satzung
vom
17.
Juli
2009
mit
Änderung
vom
04.
September
2009.
Aufgrund
der
Verordnung
vom
03.06.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Ulm
übergegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Tettnang
wurde
die
Kennziffer
63
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
12..November
(dl
(Armbruster)
b)
Satzung
Bi.
14/15
Fortsetzung
Rückseite
Vereinsregister
Amtsgericht
Teitnang
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR-
(VB
3.99)
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.