Handelsregister · VR 201659

Chronologischer Auszug

Förderverein für christliche Jugend- und Gemeindearbeit Markgröningen e. V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein für christliche Jugend- und Gemeindearbeit
Markgröningen e. V.

b)
Markgröningen
a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei
stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder ist
einzelvertretungsberechtigt.

b)
Vorsitzende:
Hieber, Tabea, Markgröningen, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Güthle, Michael, Markgröningen, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Kübler, Uli, Markgröningen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 23.04.1999 mit Nachtrag vom 25.06.1999
a)
25.04.2014
Jastrzebski

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
25.04.2014.
Tag der ersten Eintragung:
14.07.1999
Satzung:
Sonderband
Blatt 7/12
2b)
Bestellt als
Vorsitzende:
Neubacher, Melanie, Markgröningen, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Vorsitzende:
Hieber, Tabea, Markgröningen, *XX.XX.XXXX
a)
04.05.2020
Schneider
3b)
Bestellt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Pflugfelder, Thomas, Markgröningen, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Güthle, Michael, Markgröningen, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Kübler, Uli, Markgröningen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.09.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Die Mitgliederversammlung vom 08.04.2022 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck)
beschlossen.
a)
04.08.2022
Schneider

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 90

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.