Handelsregister · VR 2073

Chronologischer Auszug

FÖRDERVEREIN für Bildende Kunst Recklinghausen · Amtsgericht Recklinghausen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
FÖRDERVEREIN für Bildende Kunst Recklinghausen

b)
Recklinghausen
a)
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus folgenden
Mitgliedern: der Vorsitzenden und dem Geschäftsführer,
welcher der jeweilige Direktor der Städtischen Museen
Recklinghausen ist. Jedes Vorstandsmitglied vertritt
einzeln.

b)
Vorsitzende:
Stengel-Frie, Monika, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX
Geschäftsführer:
Dr. Ullrich, Ferdinand, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 27.01.1999
a)
13.08.2004
Krischik

b)
Tag der ersten Eintragung:
10.05.1999
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
13.08.2004.

Satzung Blatt 2 ff. SB
2a)
Der Vorstand gemääß § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem Geschäftsführer.
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.

b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Ullrich, Ferdinand, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX
Neu bestellt:
Geschäftsführer:
Delius, Dieter, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.02.2009 hat § 8 (Vorstand) und damit die allgemeine
Vertretungssregelung der Satzung geändert.
a)
08.04.2009
Fink

b)
Anmeldung
Blatt 6 SB;
Satzung
Blatt 11 SB.
3b)
Nicht mehr
Vorsitzende:
Stengel-Frie, Monika, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr Geschäftsführer und neu bestellt als
Vorsitzender:
Delius, Dieter, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX
a)
01.09.2010
Bredeck

b)
Anmeldung
Blatt 12 ff. SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.