Handelsregister · VR 51043

Chronologischer Auszug

Förderverein für aidskranke Frauen und Kinder · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein für aidskranke Frauen und Kinder

b)
Speyer
a)
Vertretungsberechtigt ist der Vorsitzende zusammen mit
einem weiteren Vorstandsmitglied.

b)
Vorsitzende:
Philippi-Haschler, Ursel, Speyer, *XX.XX.XXXX
Stellvertreterin:
Fischer, Ina, Mannheim, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Haschler, Werner, Speyer, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Seiter, Andreas, Mannheim
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 26.02.1993 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 08.02.1999 geändert.

b)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, den
Stellvertreter, den Schatzmeister und den Schriftführer.
a)
22.02.2006
Foust

b)
Tag der ersten Eintragung:
16.11.1993
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 1043 SP
getreten.
Freigegeben am 22.02.2006.
2b)
Nicht mehr
Schriftführer:
Seiter, Andreas, Mannheim
Gewählt als
Schriftführerin:
Kuntz, Lieselotte, Mannheim, *XX.XX.XXXX
a)
05.01.2012
Schramm

b)
Fall 2
3a)
Der Verein wird durch die Liquidatoren vertreten.

b)
Nunmehr gewählt als
Liquidator:
Philippi-Haschler, Ursel, Speyer, *XX.XX.XXXX
Nunmehr gewählt als
Liquidator:
Haschler, Werner, Speyer, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertreterin:
Fischer, Ina, Mannheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schriftführerin:
Kuntz, Lieselotte, Mannheim, *XX.XX.XXXX
b)
Der Verein ist aufgelöst.
a)
24.07.2024
Olbert

b)
Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.