Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassier. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.10.1995 mit Nachtrag vom 08.11.1995.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 03.01.1996
Satzung AS. 9 ff.
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