Handelsregister · VR 1933

Chronologischer Auszug

Förderverein Freiweillige Feuerwehr Mommenheim e.V. · Amtsgericht Mainz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein Freiweillige Feuerwehr Mommenheim e.V.

b)
Mommenheim
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam. Zum Abschluß von Rechtsgeschäften, die
den Verein nicht mit mehr als 500,-- Euro belasten, ist
sowohl der Erste Vorsitzende als auch der Zweite
Vorsitzende und der Wehrführer jeweils einzeln
bevollmächtigt. Für den Abschluß von Rechtsgeschäften,
die den Verein mit mehr als 500,-- Euro belasten, für
Dienstverträge und für Grundstücksverträge ist die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
Erster Beisitzer:
Grimm, Georg, Mommenheim
Schriftführer:
Robbel, Björn, Mommenheim, *XX.XX.XXXX
Wehrführer:
Schipper, Thomas, Mommenheim, *XX.XX.XXXX
Kassierer:
Jahn, Thomas, Mommenheim, *XX.XX.XXXX
Erster Vorsitzender:
Raab, Werner, Mommenheim, *XX.XX.XXXX
Zweite Beisitzer:
Mrugalla, Michael, Mommenheim, *XX.XX.XXXX
Zweiter Vorsitzender:
Brech, Heiko, Mommenheim, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 21.11.1980 zuletzt geändert am 28.01.2000
a)
02.06.2006
Klumb

b)
Tag der ersten Eintragung:
12.03.1981

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
02.06.2006.

Satzung Blatt 7 - 15 der Akten
2a)
Von Amts wegen ergänzt:
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Wehrführer der
freiwilligen Feuerwehr Mommenheim, dem Schriftführer,
dem Kassierer, dem 1. Beisitzer und dem 2. Beisitzer.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam. Zum Abschluß von Rechtsgeschäften, die
den Verein nicht mit mehr als 500,00 Euro belasten, ist
sowohl der Erste Vorsitzende als auch der Zweite
Vorsitzende und der Wehrführer jeweils einzeln
bevollmächtigt. Für den Abschluß von Rechtsgeschäften,
die den Verein mit mehr als 500,00 Euro belasten, für
Dienstverträge und für Grundstücksverträge ist die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
b)
Gewählt als
zweiter Beisitzer:
Weindorf, Matthias, Mommenheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Zweite Beisitzer:
Mrugalla, Michael, Mommenheim, *XX.XX.XXXX
a)
21.11.2011
Dannegger

b)
Fall 2
Blatt 100 - 105 der Akten
3b)
Nicht mehr 2. Beisitzer, jetzt
Wehrführer:
Weindorf, Matthias, Mommenheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr Wehrführer, jetzt
2. Beisitzer:
Schipper, Thomas, Mommenheim, *XX.XX.XXXX
a)
04.02.2013
Dannegger

b)
Fall 3
Blatt 116 - 125 der Akten
4b)
Nicht mehr
Erster Beisitzer:
Grimm, Georg, Dalheim, *XX.XX.XXXX
1. Beisitzerin:
Hergenhahn, Dominique, Mommenheim, *XX.XX.XXXX
a)
17.09.2015
Peter

b)
Blatt 129 ff. der Akte
5b)
Nicht mehr
Kassierer:
Jahn, Thomas, Mommenheim, *XX.XX.XXXX
Kassierer:
Windisch, Frank, Mommenheim, *XX.XX.XXXX
nach Namensänderung weiterhin
1. Beisitzerin:
Schäfer, Dominique, Mommenheim, *XX.XX.XXXX
a)
07.06.2017
Peter

b)
Blatt 140 ff. d. Akte
6b)
Nicht mehr
Zweiter Vorsitzender:
Brech, Heiko, Mommenheim, *XX.XX.XXXX
zweiter Vorsitzender:
Jahn, Thomas, Mommenheim, *XX.XX.XXXX
a)
29.03.2019
Peter

b)
Blatt 153 ff. d. Akte
Satzung Blatt 71 ff. der Akte
7a)
Der Vorstand besteht aus 1. Vorsitzenden, 2.
Vorsitzenden, Wehrführer der freiwilligen Feuerwehr
Mommenheim, Schriftführer, Kassierer, 1. Beisitzer und
2. Beisitzer.

Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Für Rechtsgeschäften, die den Verein als Einzelbetrag
über 1.500 Euro belasten, sowie für Dienst- und
Grundstücksverträge ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2023 hat die Änderung der Satzung in § 9
(Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 08.03.2024 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Der
Vorstand) beschlossen.
a)
20.09.2024
Peter
b)
Blatt 161 ff. d.A.
(Fall 7)
Satzung Blatt 188 ff. der Akte

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.