Handelsregister · VR 2023

Chronologischer Auszug

Förderverein "Freiburger Fasnetmuseum" e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein "Freiburger Fasnetmuseum" e.V.

b)
Freiburg im Breisgau
a)
Der Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Schatzmeister.

Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

b)
Vorsitzender:
Kalchthaler, Peter, Kunsthistoriker, Freiburg im Breisgau
Stellv. Vorsitzender:
Weber, Markus, Kaufmann, Freiburg im Breisgau
Schatzmeisterin:
Höferlin, Waltraud, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 22.02.1988.
a)
03.04.2006
Ketterer

b)
Tag der ersten Eintragung:
14.07.1988
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
03.04.2006.
Satzung:
Sonderband
Blatt 13 ff.
2b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt bei
Vorsitzender:
Kalchthaler, Peter Robert Karl, Freiburg im Breisgau,
*XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt bei
Stellv. Vorsitzender:
Weber, Markus Johannes, Freiburg im Breisgau,
*XX.XX.XXXX
Ausgeschieden am 12.04.2004 als
Schatzmeisterin:
Höferlin, Waltraud, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Schatzmeister:
Fürst, Edgar, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.05.2011 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Gemeinnützigkeit), in § 9 (Der Vorstand), in § 10 (Die Mitgliederversammlung) und in § 12
(Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
14.11.2011
Kaufmann

b)
Änderungsbeschluss:
S. 135-137

Satzung:
S. 153-165

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.