Handelsregister · VR 10571

Registerinformationen

Förderverein Frauenfußball Niederkirchen · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Förderverein Frauenfußball Niederkirchen
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Niederkirchen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 10571
Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Letzte Eintragung
25.09.2019
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Anja Marx

Neustadt

Vorstand

Tina Hoffmann

Niederkirchen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 12.04.1996 zuletzt geändert am 02.05.2005
  • Die Mitgliederversammlung vom 06.05.2011 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgabe) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 06.06.2018 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vereinsorgane), § 8 (Vorstand), § 9 (Aufgaben des Vorstandes), § 11 (Beschlussfassung des Vorstandes), § 12 (Mitgliederversammlung), § 14 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) und § 15 (Rechnungsprüfung) beschlossen. Zudem wurde ein neuer § 18 (Datenschutz) eingefügt. Der bisherige § 18 findet sich nun unter §19 (Inkrafttreten der Satzung) wieder.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Vorstand besteht aus 1. und 2. Vorsitzende/n, Schriftfürer/in und Kassenwart/in.
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.04.2009 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck und Aufgabe) und 17 (Vermögensverfall und Liquidation) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 14.01.1997 Satzung Bl. 20-24 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 571 DÜ getreten. Freigegeben am 20.03.2006.
  • Fall 3
  • Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.