Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der 1. stellvertr. Vorsitzende, der 2. stellvertr. Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassierer. Der Vorsitzende, der 1. stellvertr. Vorsitzende und der 2. stellvertr. Vorsitzende sind jeweils alleinvertretungsberechtigt. Der Schriftführer und der Kassierer vertreten den Verein gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Dem geschäftsführenden Vorstand gehören minddestens drei Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Vörden an.
Tag der ersten Eintragung: 22.09.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 774 Amtsgericht Vechta getreten. Freigegeben am 02.11.2005.
Satzung
Satzung vom 20.11.1998 zuletzt geändert am 29.03.2000
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.