Vertretungsberechtigt sind der 1. Und 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Die Vertretungsmacht des vertretungsberechtigten Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 EUR verpflichtet ist, die Zustimmung eines weiteren Mitglieds der Vorstandschaft einzuholen. Bei Rechtsgeschäften von über 2.000,00 EUR ist die Zustimmung des erweiterten Vorstands (Vorstandschaft) einzuholen. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gerhard Dippel
Pfullendorf
Vorstand
Tobias Dennis Seiler
Pfullendorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.07.2025.
Freitext
Satzung: Blatt 33/48
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