Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende, der Schriftführer, der Kassenführer und ein Mitglied des Beirates. Jeweils 2 Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht gegenüber Dritten ist in der Weise beschränkt bzw. erweitert, daß: a) Rechtsgeschäfte oder Handlungen, die den Verein ab einer Summe von 500,00 EUR verpflichten, vor dem Abschluß der Zustimmung des Beirates bedürfen. b) Immobilien- und Kreditgeschäfte vor dem Abschluß generell der Zustimmung des Beirates bedürfen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ulrike Hoyer
Seevetal
Vorstand
Petra Stahl
Seevetal
Vorstand
Sven Tobaben
Seevetal
Vorstand
Peter Schween
Seevetal
Vorstand
Joachim Wendt
Seevetal
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.01.2002
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zwecke), § 20a (Form der Einberufung der Mitgliederversammlung) und § 22 (Vermögensbindung) sowie die Streichung von § 23 (Schlussbestimmung) beschlossen.
Freitext
Satzung Bl. 9 ff. d. A. Tag der ersten Eintragung: 13.03.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.11.2005.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.