Handelsregister · VR 1977

Chronologischer Auszug

Förderverein Fachhochschule Gottingen e.V. · Amtsgericht Göttingen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein Fachhochschule Gottingen e.V.

b)
Göttingen
a)
Vorstand gemäß § 26 BGB ist der Vorsitzende und der
stellvertretende Vorsitzende; jeder ist allein
vertretungsberechtigt. Anträge auf Beihilfen aus freien
Mitteln des Fördervereins Fachhochschule Göttingen
unterliegen bis zur Höhe von 2.500,00 EUR im Einzelfall
der Beurteilung und Genehmigung vom Vorsitzenden
und Schatzmeister sowie dem Dekan der Fakultät
Naturwissenschaften und Technik. Zuwendungen, die im
Einzelfall 2.500,00 EUR überschreiten, bedürfen der
Genehmigung des Kuratoriums. Zahlungsanweisungen
über mehr als 500,00 EUR müssen mindestens zwei
Unterschriften tragen. Zeichnungsberechtigt sind der
Vorsitzende, dessen Stellvertreter sowie der
Schatzmeister.

b)
Vorsitzender:
Prof. Dr. Litfin, Gerd, Göttingen, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Haese, Jürgen, Gleichen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 18.09.1991 zuletzt geändert am 02.12.2003
a)
08.06.2006
Meißner

b)
Änderungsbeschluss Blatt 43 -
54 der Akten

Tag der ersten Eintragung:
21.02.1992
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
08.06.2006.
2b)
Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 6.7.2006 ist die Satzung insgesamt
geändert und neu gefasst.
a)
21.12.2006
Duwe-Pohl

b)
Satzung Bl. 82 bis- 87, Beschluß
Bl. 75 d.A.
3a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden und seinem Stellvertreter; jeder ist allein
vertretungsberechtigt. Anträge auf Beihilfen aus freien
Mitteln des Fördervereins Fachhochschule Göttingen
unterliegen bis zur Höhe von 2.500,00 EUR im Einzelfall
der gemeinsamen Beurteilung und Genehmigung durch
den Vorstandsvorsitzenden und Schatzmeister sowie
dem Dekan der Fakultät Naturwissenschaften und
Technik. Zuwendungen, die im Einzelfall 2.500,00 EUR
überschreiten, bedürfen der Genehmigung des
Vorstands. Zahlungsanweisungen über mehr als 500,00
EUR müssen mindestens zwei Unterschriften tragen.
Zeichnungsberechtigt sind der Vorsitzende, dessen
Stellvertreter sowie der Schatzmeister.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2014 hat die Änderung der Satzung in Satz 2
(Zweck des Vereins), Satz 4 (Erlöschen der Mitgliedschaft) , Satz 6 (Vertreter der
Mitglieder), Satz 10 - nur Abs. 2 und 3 (vertretungsberechtigter Vorstand) und Satz 11
(Aufgaben des Vorstands) beschlossen.
a)
16.10.2014
Ahrend

b)
Satzungsänderungsbeschluss
Blatt 170ff i.V.m. 181-183R der
Akten.
4a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Schatzmeister; jeder ist allein vertretungsberechtigt.
Anträge auf Beihilfen aus freien Mitteln des
Fördervereins Fachhochschule Göttingen unterliegen bis
zur Höhe von 2.500,00 EUR im Einzelfall der
gemeinsamen Beurteilung und Genehmigung durch den
Vorstandsvorsitzenden und Schatzmeister sowie dem
Dekan der Fakultät Naturwissenschaften und Technik.
Zuwendungen, die im Einzelfall 2.500,00 EUR
überschreiten, bedürfen der Genehmigung des
Vorstands. Zahlungsanweisungen über mehr als 500,00
EUR müssen mindestens zwei Unterschriften tragen.
Zeichnungsberechtigt sind der Vorsitzende, dessen
Stellvertreter sowie der Schatzmeister.

b)
Bestellt als
Schatzmeister:
Schüller, André, Göttingen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.04.2015 hat die Änderung der Satzung in Vorstand
Satz 9 (Zusammensetzung Vorstand) und Satz 10 (Vertretung der Vorstandsmitglieder)
beschlossen.
a)
17.12.2015
Ahrend

b)
Satzungsänderungsbeschluss
Blatt 216 - 231 d.A.
5b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Prof. Dr. Litfin, Gerd, Göttingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzender:
Gais, Stephan, Waake-Bösinghausen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.06.2017 hat die Änderung der Satzung in Satz 1 und 2
(Name, Sitz und Zweck des Vereins) und in Satz 16 (Satzungsänderungen und Auflösung
des Vereins) beschlossen.
a)
19.06.2017
Ahrend

b)
Satzungsänderungsbeschluss
Blatt 9-11 i.V.m. Blatt 32 ff Bd. II
d.A.
6b)
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Thöniß, Thomas, Göttingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schatzmeister:
Schüller, André, Göttingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schatzmeister:
Horn, Steffen-Peter, Witzenhausen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Haese, Jürgen, Gleichen, *XX.XX.XXXX
a)
25.02.2019
Ahrend
7b)
Nicht mehr
Schatzmeister:
Horn, Steffen-Peter, Witzenhausen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schatzmeister:
Birlin, Michael Gerhard, Göttingen, *XX.XX.XXXX
a)
08.12.2020
Ahrend
8b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Gais, Stephan, Waake-Bösinghausen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzender:
Dr. Aschke, Lutz, Wetter, *XX.XX.XXXX
a)
02.12.2021
Ahrend
9a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Schatzmeister; jeder ist allein vertretungsberechtigt.
Anträge auf Beihilfen aus freien Mitteln des
Fördervereins Fachhochschule Göttingen unterliegen bis
zur Höhe von 2.500,00 EUR im Einzelfall der
gemeinsamen Beurteilung und Genehmigung durch den
Vorstandsvorsitzenden und Schatzmeister sowie dem
Dekan der Fakultät Ingenieurwissenschaften und
Gesundheit. Zuwendungen, die im Einzelfall 2.500,00
EUR überschreiten, bedürfen der Genehmigung des
Vorstands. Zahlungsanweisungen über mehr als 500,00
EUR müssen mindestens zwei Unterschriften tragen.
Zeichnungsberechtigt sind der Vorsitzende, dessen
Stellvertreter sowie der Schatzmeister.

b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Dr. Aschke, Lutz, Wetter, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzender:
Vreemann, Sebastian, Bovenden, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schatzmeister:
Dietze, Ines, Hannover, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schatzmeister:
Birlin, Michael Gerhard, Göttingen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.08.2023 hat die Änderung der Satzung zu den §§ 2
(Zweck), 3 (Außerordentliche Mitglieder), 4 (Mitgliedsbeiträge), 10 (Vorstand), 12
(Aufgaben des Vorstands), 13 (Genehmigungsgrenzen), 14 (Vorstandssitzungen), 15
(Mitgliederversammlung), 17 (Mitgliederversammlung) und 19 (Vermögensanfall bei
Auflösung des Vereins) sowie weitere redaktionelle Änderungen beschlossen.
a)
06.02.2024
Ahrend

b)
Satzungsänderungsbeschluss
Blatt 257 - 266 R Bd. II d.A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.