Handelsregister · VR 201974
Chronologischer Auszug
Förderverein Evangelische Kirchengemeinde Petrus und Lukas Gerlingen e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Förderverein Evangelische Lukaskirchengemeinde Gerlingen- Gehenbühl e.V. b) Gerlingen | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende, der Kassier und der Schriftführer. Der Verein wird vertreten durch den ersten Vorsitzenden und den zweiten Vorsitzenden gemeinsam oder durch den ersten oder zweiten Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit dem Kassier oder dem Schriftführer. b) Erster Vorsitzender: Tennert, Achim, Gerlingen, *XX.XX.XXXX Zweiter Vorsitzender: Tisch, Siegfried, Gerlingen, *XX.XX.XXXX Kassier: Fingerle, Martin, Gerlingen, *XX.XX.XXXX Schriftführer: Herwerth, Elisabeth, Gerlingen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 19.10.2007 mit Nachtrag vom 15.02.2008 | a) 25.03.2014 Steiner b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.03.2014. Tag der ersten Eintragung: 04.03.2008 Satzung: Sonderband Blatt 3 - 6, 30 - 33, 7 18, 24 - 29 |
| 2 | a) Name geändert; nun: Förderverein Evangelische Kirchengemeinde Petrus und Lukas Gerlingen e.V. | b) Bestellt als Zweiter Vorsitzender: Härtkorn, Gunnar, Gerlingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Zweiter Vorsitzender: Tisch, Siegfried, Gerlingen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 05.05.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 19.06.2023 Knezevic b) Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 66 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.