Förderverein Evangelische Kindertagesstätte Steinbergen e. V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Rinteln
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 110109
Gericht
Amtsgericht Stadthagen
Letzte Eintragung
16.02.2024
Abrufstand
19.09.2025
Quelle
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Mario Squire
Rinteln
Vorstand
Julia Sasse
Rinteln
Vorstand
Julia Voge
Rinteln
Vorstand
Marcel Steinmeyer
Rinteln
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Der 1. Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt, der 2. Vorsitzende vertritt gemeinsam mit dem Kassenwart oder dem Schriftführer.
Tag der ersten Eintragung: 19.01.1994 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.09.2006.
Mitgliederversammlung vom 07.06.2006.
Gewählt in der Mitgliederversammlung vom 10.06.2009.
Gewählt in der Mitgliederversammlung vom 02.06.2010.
Beschluss Blatt 65 der Akten
Satzung Blatt 67 ff der Akten
Beschluss Blatt 141 - 143 der Akten
Satzung Blatt 121 - 128 der Akten
Gewählt in der Mitgliederversammlung vom 08.07.2022
Gewählt in der Mitgliederversammlung vom 01.11.2023.
Satzung
Satzung vom 18.05.1993
Die Mitgliederversammlung vom 13.10.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) und § 23 (Vereinsvermögen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.06.2019 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 2 (Zweck des Vereins), § 5 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 7 (Beiträge), § 9 (Einnahmen und Ausgaben) § 10 (Vereinsvermögen), § 13 (Mitgliederversammlung), § 14 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), § 15 (Tagesordnung), § 16 (Vorstand), § 17 (Aufgaben des Vorstands), § 18 (Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung), § 19 (Protokoll), § 20 (Wahlen) § 22 (Auflösung des Vereins), § 23 (Vereinsvermögen bei Auflösung des Vereins) und § 24 (Datenschutz) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.