Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Der Verein wird durch den 1. oder den 2. Vorsitzenden allein vertreten oder durch den Kassenwart und den Schriftführer gemeinsam.
Änderungsbeschluss: Blatt 48 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 01.03.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.08.2006.
satzungsändernder Beschluss Bl. 73/ 74
Satzung
Satzung vom 17.09.2000 zuletzt geändert am 06.02.2004
Die Mitgliederversammlung vom 29.01.2010 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Ziel und Zweck des Vereins) und § 14 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.02.2011 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Ziel und Zweck des Vereins) und § 14 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.