Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Bei Verfügungen über Geldmittel und Abgabe verpflichtender Erklärungen vertreten jeweils zwei der genannten Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Tag der ersten Eintragung: 02.07.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 4 - 7 Sonderband
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 6
Fall 7 Satzung Bl. 40-42 Sonderband
Fall 8
Fall 9
Satzung Blatt 54-58 Sonderband
Fall 10
Fall 12
Satzung
Satzung vom 18.06.1996
Die Mitgliederversammlung vom 27.05.2019 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung eines neuen § 13 (Datenschutz) und die Umnummerierung des nachfolgenden Paragrafen beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 06.11.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck), 4 (Mitgliedsbeiträge), 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), 7 (Mitgliederversammlung), 8 (Vorstand), 9 (Kassenprüfer), 11 (Auflösung des Vereins/Wegfall steuerbegünstigter Zwecke) und Streichung des § 14 beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.